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Agentur für juristische Übersetzungen vom Deutschen ins Spanische und vom Spanischen ins Deutsche

Wir garantieren Qualität, fristgerechte Übergaben und konkurrenzfähige Preise.

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Wir bieten Übersetzungen hoher Qualität

Unsere aktive Erfahrung von mehr als 30 Jahren im Bereich und unser Engagement bei jedem Projekt führen zu 100%ig zufriedenen Kunden.

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Experten für juristische Dokumente

Wir sind Anwälte, Linguisten und Übersetzer, wir kümmern uns um die Terminologie und nutzen unser juristisches Wissen in jedem Projekt.

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Pünktliche Übergaben und unverzügliche Antworten

Wir erfüllen die vereinbarten Fristen bei jeder Dokumentenübergabe, da wir angemessene Mittel handhaben und wir eine gute Kommunikation mit jedem Kunden haben.

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Wir haben sehr wettbewerbsfähige Preise

Wir bieten Tarife, die sich an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen und die unter dem Durchschnitt des Sektors liegen.

Warum sind wir anders?

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Übersetzungen sind unsere Leidenschaft und wir haben bei ihrer Abfassung Geschicklichkeit entwickelt. Wir kommen und arbeiten in zweisprachigen Umgebungen und verfügen über umfangreiches Wissen im juristischen Bereich.
In deutsch-spanischen Übersetzungen haben wir die Fähigkeit in Ihrem Schreiben entwickelt
Ein vollständig kompetentes Team mit der Beherrschung der deutschen und spanischen Sprache führen dazu, dass unsere Übersetzungs- und Dolmetscherarbeiten ein hohes Niveau haben.
In diesen 30 Jahren haben wir bei unserer Geschicklichkeit bei der Übersetzung von Unterlagen in beiden Sprachen einen kenzeichnenden Unterschied entwickelt.
Wir entwickeln einen deutlichen Unterschied in unserer Fähigkeit, Dokumente zu übersetzen
Wir haben solide juristische Kenntnisse
Wir verfügen über solide juristische Kenntnisse und eine große Erfahrung in der Ausübung unseres Berufes.

All diese professionellen, linguistischen und kulturellen Fähigkeiten yusammen mit der Leidenschaft für die Übersetzung erlauben uns, juristische Übersetzungen und Übersetzungen anderer Art vorzunehmen, die die hohen Qualitätsstandards erfüllen, die unsere Kunden verlangen.

Wir sind Spezialisten für beglaubigte Übersetzungen von juristischen Unterlagen vom Deutschen ins Spanische und andersherum.

Dienste bancesTrad

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Beglaubigte Übersetzungen

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Es geht um die Übersetzung von Unterlagen, die von öffentlichen Behörden jeglicher Art (Ministerien, Finanzamt, Sozialversicherung, Universitäten, Gerichten und Gerichtshöfen), verlangt werden, die von einem vereidigten Übersetzer (ein Übersetzer, der vom spanischen Außenministerium ernannt wird) erstellt wird, der bescheinigen muss, dass das Dokument eine treue und vollständige Übersetzung ins Spanische eines in Deutsch abgefassten Dokuments ist oder andersherum. Der Unterschied zu einer einfachen oder normalen Übersetzung besteht darin, dass sie offiziellen Wert hat.

Übersetzung von Dokumenten, die von öffentlichen Stellen verlangt werden
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Einfache Übersetzungen

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Es handelt sich um eine Übersetung eines juristischen Dokuments durch einen Übersetzer, der über keinen Titel als vereidigter Übersetzer verfügt, weshalb sie keinen offiziellen Wert hat.

Übersetzung von Dokumenten, die von öffentlichen Stellen verlangt werden
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Überprüfung von Übersetzungen

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Die Überprüfung (nicht zu verwechseln mit der Berichtigung) ist der Abgleich des Originaltextes in Deutsch mit seiner Übersetzung ins Spanische oder andersherum, um mögliche Übersetzungsfehler, Auslassungen oder Zusatzinformationen sowie Rechtsschreibfehler in der Übersetzung zu beheben.

+30 Jahre Erfahrung im Bereich der Übersetzung

Wir fertigen Übersetzungen von jeder Art von Dokument an und insbesondere von juristischen Texten und zwar mit dem Qualitätsniveau, das unsere Kunden von uns verlangen. Hierzu gehört der Europäische Gerichtshof, die Deutsche Handelskammer für Spanien, verschiedene Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen und Einzelpersonen.

Bei bancesTrad bieten wir Qualität in angemessenen Fristen bances

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Dass wir Übersetzungen hoher Qualität anbieten, ist kein Hindernis dafür, dass wir uns den Fristen, die von unseren Kunden verlangt werden, anpassen kÄonnen, was zu bestimmten Gelegenheiten eine wirkliche Herausforderung darstellt.

creemos que trabajando desde el talento se consiguen resultados excelentes
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Unsere Arbeitsphilosopie ist daran zu glauben, dass man durch Talent hervorragende Ergebnisse erzielt und das bereichert nicht nur denjenigen, der den Service erhält, sondern auch den, der ihn erbringt.

Erfahren Sie die Bewertung unserer Kunden

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“Bei der Arbeit von Herrn Bances ist sein Engagement, sein sorgfältiger und genauer Stil, seine Pünktlichkeit bei der Lösung der ihm übertragenen Arbeiten und ihre hervorragende Qualität herauszuheben."
Walther von Plettenberg
Geschäftsführer der Deutschen Handelskammer für Spanien
“Herr Luis Felipe Bances Handschuh hat über mehr als 3.000 Seiten vom Deutschen ins Spanische und andersherum mit Inhalten aus folgenden Bereichen übersetzt: juristische (einschließlich gewerbliches Eigentum und Urheberrechte) und handelsrechtliche Angelegenheiten. Herr Luis Felipe Bances Handschuh ist ein hoch qualifizierter Übersetzer. Ich würde in keinster Weise zögern, ihn für ein Projekt weiterzuempfehlen.”
Manuel Huerta
Rechtsanwalt und Partner von Schiller Abogados y Rechtsanwälte, S.L.
“Neben einem hervorragenden Anwalt ist Herr Bances auch ein exzellenter Übersetzer für Rechtssachen. Seine große Kenntnis der spanischen und deutschen Sprache zusammen mit tiefgreifenden Rechtskenntnissen erlauben es ihm, hervorragende Übersetzungen jeglicher Art von Rechtstexten vorzunehmen und manchmal auch sehr kurze Fristen einzuhalten.”
Domingo Goás Chao †
Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von Goás & Rico Abogados

Häufige Fragen

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In Spanien versteht man unter einer beglaubigten Übersetzung eine Übersetzung von in einer Fremdsprache abgefassten Dokumenten, die eine rechtliche Wirkung vor einer bestimmten offiziellen Behörde entfalten soll. Beglaubigte Übersetzungen tragen immer den Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers/Dolmetschers und auf der letzten Seite muss weiterhin eine Bescheinigung angebracht werden, die seine Eigenschaft als vereidigter Übersetzer nachweist.

In unserem Land können beglaubigte Übersetzungen nur von Übersetzern vorgenommen werden, die vom spanischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, für die Europäischen Union und Zusammenarbeit (MAEUEC) zugelassen sind, aus einer ausländischen Sprache in eine der offiziellen Sprachen des spanischen Staates und andersherum zu übersetzen.

Die vereidigten Übersetzer sind keine Beamten und belegen auch keine offizielle Stelle, sie sind Selbständige, die ihren Beruf autonom oder innerhalb eines Unternehmens ausüben und die vom MAEUEC zugelassen wurden.

Das MAEUEC überprüft über die beiden Zulassungsysteme, ob sie ausreichend qualifiziert sind:

  1. Durch das Bestehen der Sprachprüfung des Büros für das Dolmetschen von Sprachen.
  2. Durch Anerkennung eines ausländischen Titels aus einem anderen Land der Europäischen Union.

Normalerweise werden diese Übersetzungen bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verlangt, bei denen ausländische Unterlagen vorgelegt oder Erklärungen vor der öffentlichen Verwaltung abgegeben werden müssen. Daher sind es meistens öffentliche Behörden, die verlangen, dass ein bestimmtes Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wird, umd seine Gültigkeit anzuerkennen.

Zu den Dienstleistungen, die ein vereidigter Übersetzer am häufigsten erbringt, gehörden folgende:

  1. Die Übersetzungeines schriftlichen Dokuments und die Bescheinigung, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
  2. Die Bescheinigung, dass eine von einer anderen Person vorgenommene Übersetzung richtig und vollständig ist.
  3. Dolmetschen in einem Gerichtsverfahren, vor einem Notar, bei der Eheschließung oder bei einem anderen offiziellen Ereignis, an dem eine Person beteiligt ist, die nicht die Sprache spricht, in der das Ereignis stattfindet.

Die von vereidigten Übersetzern erstellten Übersetzungen sind keine einfachen privaten Übersetzungen, sondern sie haben offiziellen Wert. So legt es das Königliche Dekret 724/2020 vom 4. August fest, durch das die Verordnung des Büros für das Dolmetschen von Sprachen des Ministerius für Äußere Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit verabschiedet wird, die in ihrem Artikel 17, Absatz 1, Buchstabe b) folgendes bestimmt:

«Artikel 17. Offizielle Übersetzungen und Dolmetschen.

  1. Folgende Übersetzungen oder Dolmetschen einer Fremdsprache ins Spanische oder andersherum sind offiziell:
  2. b) Die, die von einer Person vorgenommen wurden, die über den Titel eines Vereidigten Übersetzers oder Dolmetschers verfügen, den das Ministerium für Äußere Angelegenheiten, die Europäische Union und Zusammenarbeit verleiht. Damit diese Übersetzungen und das Dolmetschen einen offiziellen Charakter erhalten, müssen sie die Voraussetzungen in Bezug auf Stempel, Bestätigung und Überprüfung der Echtheit des Originals erfüllen, die der folgende Artikel aufführt. Die Vereidigten Übersetzer und Dolmetscher üben ihre Arbeit in Übereinstimmung mit den Orientierungen aus, die ggfs. das Büro für das Dolmetschen von Sprachen in Ausführung dieser Verordnung bestimmt werden.»

Im Sinne dieser Vorschrift muss davon ausgegangen werden, dass eine private Übersetzung diejenige ist, die von einer jeglichen Person mit Sprachkenntnissen und Übersetzungsfähigkeit vorgenommen wird, während eine offizielle Übersetzung von einem „Vereidigten Übersetzer“ vorgenommen wird, der durch seine vom MAEUEC erteilte Zulassung befähigt ist, die Treue und Genauigkeit seiner Übersetzungen zu bescheinigen.

Auch wenn die spanische Zivilprozessordnung 1/2000 bestimmt, dass es notwendig ist, eine Übersetzung der in einer Fremdsprache verfassten Unterlagen beizufügen, damit sie Beweiskraft haben, kann nach den aktuellen Vorschriften diese Übersetzung „privat“, d. h. durch jegliche hierfür geeignete Person ohne anderes Zusatzerfordernis vorgenommen werden. In diesem Fall kann jedoch die Qualität dieser Übersetzung in Frage gestellt werden, sowohl von der Gegenseite als auch vom Richter und die Übersetzung kann zurückgewiesen werden mit dem daraus für denjenigen resultierenden Nachteil, der sie vorgelegt hat.

Daher ist es ratsam, oder sogar sinnvoll, eine beglaubigte Übersetzung des fraglichen Dokuments beizufügen (die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde und mit seinem Stempel und Unterschrift versehen ist), da sie vor den Gerichten einen „offiziellen“ Wert hat. In diesem letzten Fall kann nur der Richter sie zurückweisen, wenn er diese Entscheidung gut begründet, was sicherlich nur in wenigen Fällen vorkommt.

Die meisten Unterlagen, die im Handelsverkehr zwischen Unternehmen und Einzelpersonen benutzt werden, benötigen keine beglaubigte Übersetzung. Verträge, Vereinbarungen, Versicherungspolicen usw. müssen nicht von einem vereidigten Übersetzer gestempelt sein, damit sie zwischen den Parteien gültig sind, es sei denn sie vereinbaren es. Es ist jedoch wichtig, dass ihre Übersetzung von einem Rechtsexperten vorgenommen wird, um Übersetzungsfehler bei den Rechtsbegriffen oder den Klauseln zu vermeiden, was schwere Auswirkungen auf ihre Rechtsbeziehungen haben könnte.

Auf der Homepage des Außenministeriums gibt es eine aktualisierte Liste der aktiven vereidigten Übersetzer in Spanien. Diese Liste ist nach Sprachen sortiert, die diese Übersetzer übersetzen, und nach Provinzen, in denen sie leben oder ihre Tätigkeit ausüben. Weiterhin erscheinen auch ihre Kontaktdaten, damit es einfacher ist, sie aufzufinden. Diese Liste ist unter www.exteriores.gob.es zu finden.

Das Haager Übereinkommne vom 5. Oktober 1961 ermöglicht die gegenseitige Anerkennung von Unterlagen über die Apostille von Den Haag.

Die Apostille von Den Haag ist eine Bescheinigung, die als Stempel ausgestaltet ist oder auf einem Blatt angebracht wird, das dem öffentlichen Dokument beigefügt wird, um seine Echtheit in einem Land zu bestätigen, das zu diesem Vertrag gehört. Insgesamt gibt es 114 Unterzeichnerstaaten.

D. h. sowohl das Herkunfts- als auch das Zielland, in dem die Unterlagen vorgelegt werden, müssen das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben, damit die Apostille gültig ist.

Manchmal werden die Apostillen direkt in verschiedenen Sprachen erteilt. In diesem Fall reicht es normalerweise aus, die Nummer der Apostille und das Datum anzugeben. Wenn sie nicht in verschiedenen Sprachen ist, von denen eine im Zielland gültig ist, muss sie übersetzt, zumindest aber auf sie Bezug genommen werden.

Die vollständige Liste der Länder die derzeit (Mai 2020) das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben ist folgende: Albanien, Deutschland, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrein, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Brasilien, Bulgarien, Burundi, Kap Verde, Chile, Zypern, Kolumbien, Cook Inseln, Südkorea, Costa Rica, Kroatien, Dänemark, Ecuador, El Salvador, Slowakei, Slowenien, Spanien, USA, Estland, Swasiland, Fidji, Philippinen, Finland, Frankreich, Georgien, Granada, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Hong Kong, Ungarn, Indien, Irland, Mashall-Inseln, Italien, Japan, Kasachstan, Kirgistan, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Mazedonien, Malawi, Malta, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldavien, Monaco, Mongolien, Montenegro, Namibia, Nicaragua, Niue, Norwegen, Neuseeland, Oman, Niederlande, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Vereinigtes Königreich, Tschechische Republik, Dominikanische Republik, Rumänien, Russland, Saint-Kitts und Nevis, Santa Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, Sao Tomé und Príncipe, Serbien, Seychellen, Südafrika, Schweden, Schweiz, Surinam, Tadschikistan, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay, Usbekistan, Vanuatu und Venezuela.

Durch Ausweitung wird sie angewandt auf:

VEREINIGTES KÖNIGREICH: Anguila, Jersey, Bailia von Guernsey, Isle of Man, Bermuda, Britanisches Gebiet der Antarktis, Caymaninseln, Falklandinseln, Gibraltar, Montserrat, Santa Elena, Turks- und Caicosinseln und Jungferninseln.

NIEDERLANDE: Holländische Antillen und Aruba.

PORTUGAL: das gesamte Gebiet der Republik.

Ein weitverbreiteter Fehler ist zu glauben, dass sich der Übersetzer um dieses Verfahren kümmert, aber dieses Verfahren liegt vor der beglaubigten Übersetzung und muss vom Beteiligten vorgenommen werden. Das Verfahren sowie die Orte, bei denen der Antrag gestellt werden muss, hängen von den Voraussetzungen und Vorschriften jedes einzelnen Landes ab.

Im Falle Spaniens z. B. sind nach der Homepage des MAEUEC die für die Erteilung der Apostille zuständigen Behörden folgende:

Dokumente, die von einer Behörde oder einem Beamten in Verbindung mit der Gerichtsbarkeit des Staates, einschließlich die, die von der Staatsanwaltschaft, einem Sekretär, Sachbearbeiter oder Gerichtsagenten erstellt werden:

  • Regierungssekretär des Oberlandesgerichts der entsprechenden Autonomen Region.

Dokumente, die durch einen Notar genehmigt wurden und privatschriftliche Dokumente, deren Unterschriften durch einen Notar beglaubigt wurden:

  • Dekan der jeweiligen Notarskammer oder Mitglied des Vorstands.

Dokumente, die von Behörden und Beamten der Zentralverwaltung (einschließlich des Zentralen Standesamts) erstellt werden

  • Justizministerium. C/ San Bernardo, 45, Eingang über C/ Manzana, 28071 MADRID. Tel.: 913 902 011

Die übrigen öffentlichen Unterlagen, die nicht von Organen der Zentralverwaltung stammen: die Beteiligten können nach ihrer Wahl die Verfahren der Punkte 1 und 2 wählen.

Die im Modell der Apostille von Den Haag aufgeführten Daten sind:

APOSTILLE

(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)

  1. Land …………………………………………………………….

Diese öffentliche Urkunde

  1. ist unterschrieben von ……………………………………………
  2. in seiner Eigenschaft als …………………………………….
  3. Sie ist versehen mit dem Siegel/Stempel des (der) ………………………….

Bestätigt

  1. in ……………………….. 6. am ………………………….
  2. durch …………………………………………………………….
  3. unter Nr. ………………………………………………..
  4. Siegel/Stempel:…………… 10. Unterschrift …………………..

In den Ländern, die nicht zum Haager Übereinkommen gehören, müssen die Unterlagen über die diplomatischen Vertretungen oder das Konsulat beglaubigt werden, damit sie Gültigkeit gemäß der notwendigen und einzelnen Vorschriften und Vorgehensweise jedes Landes haben.

Einige der Unterlagen, die von vereidigten Übersetzern am meisten übersetzt werden, sind folgende:

  • Ausländsiche Verträge oder Unternehmensbescheinigungen, die einer spanischen Behörde zur Anerkennung vorgelegt werden müssen.
  • Akademische Bescheinigungen, Arztatteste oder polizeiliche Führungszeugnisse.
  • Unterlagen, die bei Einbürgerungsverfahren vorgelegt werden.
  • Testamente, die im Ausland errichtet wurden, Geburts-, Eheschließungs-, Sterbeurkunden.
  • Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Im Ausland erteilte notarielle Vollmachten.
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